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Jede an der Audiologie interessierte Person ist herzlich eingeladen, der DGA als ordentliches und außerordentliches Mitglied beizutreten. Ebenso werden an den Zielen der DGA interessierte Firmen und Personen gebeten, als Fördermitglieder oder durch Spenden, die DGA zu unterstützen. Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft sind einschlägige wissenschaftliche Arbeiten sowie satzungsgemäß das Votum zweier Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen DGA-Mitglieder. Den Aufnahmeantrag können Sie unter „Mitglied werden“ online ausfüllen. 

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